Neue Corona Testverordnung berücksichtigt Antigen Schnelltests
Die am 15.10.2020 in Kraft getretene „Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ sieht nun auch SARS-CoV-2-POC-Antigentests für den Erreger-Direktnachweis vor, die nun Teil der Nationalen Teststrategie sind.
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in Abstimmung mit dem Robert-Koch-Institut (RKI) haben Mindestkriterien für die Leistungen von Antigen Schnelltests festgelegt (mehr dazu: hier). Hersteller die diese Kriterien erfüllen werden auf einer Liste, die auf der Seite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) abrufbar ist, aufgeführt (hier zur Liste).
Der Biosynex Ag Schnelltest erfüllt die Mindestkriterien des PEI und RKI und ist ab sofort für medizinisches Fachpersonal und medizinische Einrichtungen bei uns verfügbar.